Öffentliche elektronische Petitionen beim Deutschen Bundestag
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Es werden Gründe für die Einführung elektronischer Petitionssysteme aufgeführt und Varianten elektronischer Petitionssysteme unterschieden. Danach werden ausgewählte Ergebnisse aus der Evaluation des Modellversuchs „Öffentliche Petitionen“ beim Deutschen Bundestag dargestellt. Hervorgehoben werden soll daraus, dass das große Interesse an Veröffentlichung von Petitionen bei den Bürgern durch das Parlament nicht vollständig befriedigt werden kann. Die Diskussionsforen werden zwar stark von den Bürgern genutzt, ihre Verwertung im Petitionsverfahren bedarf jedoch weiterer Klärung. 1 Petitionen und elektronische Petitionen Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) führt derzeit ein Projekt zur Frage der Veränderung im Petitionswesen im Zuge des Einsatzes elektronischer Informationsund Kommunikationstechnologien durch. Ein Schwerpunkt dieser Studie ist eine Evaluation des Modellversuchs „Öffentliche Petitionen“ beim Deutschen Bundestag [Ri07a, Ri07b]. Weitere Untersuchungsteile befassen sich mit Entwicklungen in Deutschland über den Bereich des Deutschen Bundestags hinaus sowie mit solchen im Ausland [LB08]. Petitionen sind nach Artikel 17 des Grundgesetzes Bitten und Beschwerden mit denen sich jeder, einzeln oder in Gemeinschaft, an die zuständigen Stellen oder die Volksvertretungen wenden kann. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ist vermutlich die bekannteste und am häufigsten genutzte Petitionsstelle in Deutschland mit ca. 20.000 Neueingaben pro Jahr, an denen sich mit Unterschriften und Postkartenaktionen 1 Das TAB-Projekt „Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe“ ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht abgeschlossen und seine Ergebnisse vom Deutschen Bundestag, dem Auftraggeber der Studie, noch nicht abgenommen. Eine Veröffentlichung ist noch im Jahr 2008 vorgesehen [Ri08]. Die folgenden Ausführungen geben weder die Meinung des Deutschen Bundestags noch die des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) wieder, sondern allein diejenige des Autors. Dieser dankt den Kollegen Christopher Coenen, Ralf Lindner und Clemens Blümel sowie den anonymen Gutachtern für konstruktive Anregungen. 2 Im Folgenden wird die öffentliche elektronische Petition im Rahmen des Modellversuchs beim Deutschen Bundestag als „Öffentliche Petition“ groß, in einem allgemeinen Verständnis aber klein geschrieben. 3 Vgl. auch den Beitrag von Lindner in diesem Band.
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